AGB`S

Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Tour zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Mietpreis verlangen.

Dieser ergibt sich wie folgt:

  • bis 8 Tage vor Mietbeginn 20%
  • 1-7 Tage vor Mietbeginn 50%
  • am Tag der Tour 90%

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Eingangsdatum der Kündigung bei der Firma Wald Land Fluss, Inhaber Constanze Felizak Dem Kunden bleibt der Nachweis einer geringeren Aufwendung vorbehalten. Nehmen Sie nach Buchung der Kanutour Änderungen vor, so können wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von €25,- pro Umbuchung und Teilnehmer erheben.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Vermietleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so entsteht kein Erstattungsanspruch des gesamten oder Teilmietpreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

a. Vor dem Beginn der Vermietung: Der Vermieter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Kanutour durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird (z. B. Hochwasser, Niedrigwasser, Baumassnahmen etc.). Dies ist auch in Fällen von höherer Gewalt gegeben.

b. Nach Beginn der Vermietung: Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Mietpreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Tour wird der Vermieter durch den jeweiligen Tourleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstandene Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

8. Kündigung in Folge höherer Gewalt

Wird die Tour in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Kunde als auch die Firma Wald Land Fluss, Inhaber Constanze Felizak den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Mietbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Tour, kann der Mietvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltete, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Vermietleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Beschädigung

Werden Ausrüstungsgegenstände der Firma Wald Land Fluss beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.